Der/die Kontoinhaber/in ermächtigt das KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH bis auf Widerruf, zum 01. des angegebenen Monats den Fahrpreis von seinem/ihrem Konto einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die vom Verkehrsunternehmen einzuziehenden Lastschriften vom benannten Konto des/der Kontoinhabers/in, einzulösen. Die Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschrift-Mandat schließt eine Änderung des Einzugsbetrages durch Tarifänderung und Änderung des Geltungsbereiches sowie – bei vorzeitiger Kündigung – den Einzug des Endbetrages der Abschlussrechnung ein. Im Rahmen dieses Vertragsabschlusses kann eine Bonitätsprüfung bei einer Wirtschaftsauskunftei erfolgen. Gläubiger-ID KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH DE36ZZZ00002487371