Aktuelles

Busverkehr in Zeiten von Corona
Aktuelle Bestimmungen und Infos
Gemeinsam gegen Corona: Abstand halten, Hygiene beachten und Maske tragen
Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln –
das gilt jetzt im Bus:
- Die Maskenpflicht gilt in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs.
- Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind:
- Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
- Schülerinnen und Schüler
- die Beförderung in Taxen
Die Verkehrsunternehmen behalten sich vor, die Einhaltung der Corona-Verordnung und der Maskenpflicht in Bus und Bahn stichprobenartig zu überprüfen. Bitte halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein und unterstützen uns alle dabei gesund zu bleiben. Wir informieren Sie hier über Neuerungen und aktuelle Beschlüsse, sodass Sie weiterhin sicher und gesund mit uns ankommen.
Quelle: IfSG § 28b (5) + Bundesregierung
Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist weiterhin bundesweit im ÖPNV Pflicht. An offenen Bushaltestellen und Bahnstationen kann aufgrund der rückängigen Pandemieentwicklung darauf bundesweit verzichtet werden. Für Kinder von 6 bis unter 16 Jahre ist das generelle Tragen einer OP-Maske vorgesehen.
Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer passenden Maske werden mit Geldbußen geahndet. Die entsprechenden Landesverordnungen finden Sie für Rheinland-Pfalz unter corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.
Aktuelle Informationen zu Corona und zur aktuellen Lage finden Sie auf folgender Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz corona.rlp.de.
Weitere Informationen zum Schutz der Fahrgäste und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV wird auf folgender Seite bereitgehalten www.vdv.de/coronavirus-info.
VDV-Erklärvideo: Schüler unterwegs
